Pressemitteilung
Leserbrief Zum MZ Beitrag vom 24.12.02
Leserbrief Zum MZ Beitrag vom 24.12.02, P3. von A. Goldmann, "Kurz vor dem Fest kam das Fax mit der frohen Botschaft" "Stammzellenforschung"
Frohe Botschaft?
Ob die Stammzellenforschung in Deutschland am Ende zum Ziel führen und Menschen heilen wird, ist nicht sicher. Sicher ist aber jetzt schon, dass in diesem Forschungszweig Embryonen getötet werden müssen, um an solche Stammzellen zu gelangen.
Welchen Preis an Menschenwürde sind wir zu zahlen bereit, um einen fraglichen Gewinn zu erzielen?
Weil in Deutschland die Herstellung von Stammzellen verboten ist, es müssen ja menschliche Embryonen getötet werden, gestattet der Gesetzgeber in einer halbherzigen Entscheidung seit 1. Juli 2002 nur den Import von Stammzellen. Welch eine Heuchelei!
Auch wenn es in anderen Ländern erlaubt ist, ein im Reagenzglas gezeugtes menschliches Leben in einer "verbrauchenden" Forschung außerhalb des Mutterleibes zu verwerfen, so verträgt es sich dennoch nicht mit unserem Selbstverständnis menschlicher Würde.
Gilt in Deutschland noch die "Würde des Menschen" von der Verschmelzung der Ei- und Samenzelle, also von Anfang an? Wenn sie nicht mehr gilt, so sollten wir sofort unsere Bayerische Verfassung und das Grundgesetz erweitern, indem wir im Gesetz konkret benennen, wann menschliches Leben beginnt.
Meine Formulierung:
... Wenn sie nicht mehr gilt, so sollten wir sofort unsere Bayerische Verfassung und das Grundgesetz erweitern,
indem wir im Gesetz konkret benennen, wann menschliches Leben beginnt.
Was die MZ (4.1.03, S. LB) druckt:
... Wenn nicht, sollten wir sofort das Grundgesetz erweitern, indem wir
im Gesetz konkret benennen, wann menschliches Leben beginnt.
Dr. Reinhold Then, Zeitlarn